Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual)

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Jugendliche, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt und noch keinen Hauptschulabschluss erlangt haben, erhalten über eine duale Ausbildungsvorbereitung die Möglichkeit einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsnachweis (AVdual-Abschluss) zu erlangen und werden gleichzeitig durch eine intensive Betreuung durch AV-Begleiter und Lernberater zu einer Ausbildung geführt.

Jugendliche, die den Hauptschulabschluss bereits erreicht haben, aber noch Förderbedarf haben, können das AVdual nutzen um sich innerhalb eines Jahres beruflich zu orientieren und gleichzeitig durch den AV-Abschluss Ihre Chancen auf dem Ausbildungsmarkt erhöhen.

Das Unterrichtsangebot umfasst neben allgemeinbildenden Bildungsinhalten  Bereiche der beruflichen Kompetenz, welche in der Regel in 3 bis 5 verschiedenen Profilen vermittelt werden .

Der pädagogische Schwerpunkt liegt dabei auf einem systematischen Kompetenzaufbau durch individualisiertes und differenziertes Lernen der Schülerinnen und Schüler. So sollen diese im Laufe der schulischen Ausbildung schrittweise zu einem kompetenzorientiertem, selbstorganisiertem Lernen hingeführt werden.

Ganztagesbetreuung
Im AVdual wird verpflichtend für alle Schülerinnen und Schüler eine Ganztagesbetreuung angeboten, soweit nicht schulorganisatorische Gründe dagegen sprechen. Ziel dieser Ganztagesbetreuung ist es, dass die Schülerinnen und Schüler alle schulischen Arbeiten (Hausaufgaben, Vorbereitung auf Klassenarbeiten,…) in von den Fachlehrern betreuten Lernzeiten in der Schule erledigen können.

Aufnahmebedingungen
Die allgemeine Schulpflicht muss erfüllt sein.

Aufnahmeantrag

Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:

  1. ein unterschriebener Lebenslauf mit Lichtbild in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg,
  2. eine beglaubigte Abschrift des Zeugnisses, welches die Voraussetzung für die Aufnahme nachweist; sofern das Zeugnis zum Anmeldetermin noch nicht vorliegt, ist die Abschrift unverzüglich nachzureichen und dem Aufnahmeantrag einstweilen eine beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses beizufügen.

Ausbildungskosten:
Es gelten die Bestimmungen über Schulgeld- und Lernmittelfreiheit.

Unter bestimmten Bedingungen können auf Antrag die Beförderungskoten ganz oder teilweise vom Schulträger erstattet werden.

Bereich/Fächer

Zahl der Wochen-stunden

1.

Pflichtbereich

 

 

Allgemeiner Bereich

 

 

Religionslehre

1 - 2

 

Deutsch (inkl. Sprachkompetenz)

3 – 5

 

Englisch

1 – 3

 

Lebensweltbezogene Kompetenz mit WK/GK

2

 

Sport

0 – 2

 

Mathematik (inkl. Rechenkompetenz)

3 – 4

 

Computeranwendungen

1 - 2

 

 

 

 

Profilbereich

 

 

Berufliche Kompetenz

6 - 14

 

 

 

 

Lernzeit

5 - 8

 

 

 

 

Betriebspraktikum

1

wöchentlicher Praxistag

 

 

 

2.

Wahlbereich

 

 

Ergänzende Angebote

1 - 3