Berufskolleg Sozialpädagogik (1BKSP)

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Das Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP) bereitet in einem Jahr auf die Erzieherausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik vor und vermittelt erste reflektierte Erfahrungen und grundlegende berufliche Handlungskompetenzen. Es dient der Überprüfung der persönlichen Eignung für den Beruf des Erziehers oder der Erzieherin.

Berufseignung

Neben der fachlichen Vorbereitung auf die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher an der Fachschule für Sozialpädagogik, dient das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik insbesondere zur Überprüfung der persönlichen Eignung für den Beruf und der entsprechenden Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit. Es sieht pro Woche drei Tage Unterricht und zwei Tage schulisch betreute Praxis in einer Tageseinrichtung für Kinder vor.

Sozialpädagogische Praxis

Im einjährigen Berufskolleg für Sozialpädagogik wählen die Auszubildenden selbst eine Tageseinrichtung für Kinder aus und arbeiten dort an zwei Tagen in der Woche im Rahmen ihres Praktikums. Dieses Tagespraktikum wird durch mehrere Blockpraktika ergänzt. So haben die Auszubildenden von Anfang an gute Möglichkeiten sich im zukünftigen Arbeitsfeld von Erzieherinnen und Erziehern zu erproben und erste Erfahrungen in der praktischen Arbeit zu sammeln.

Ausbildungskosten

Die Kosten für Arbeitsmaterial sind teilweise von den Auszubildenden selbst zu tragen. Es findet in der Regel zu Beginn der Ausbildung ein dreitägiges Seminar statt. Zudem wird die Anschaffung einer Gitarre erwartet.

 

Abschluss der Schulausbildung

Die schulische Ausbildung endet mit dem Bestehen des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik. Wer dieses erfolgreich abgeschlossen hat, kann sich an der Fachschule für Sozialpädagogik für die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher bewerben. Mit dem Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik ist die Schulpflicht erfüllt, wenn kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.

Stundentafel für 1BKSP:

1. Pflichtbereich

Wochenstunden

Religionslehre/Religionspädagogik

1

Deutsch

1

Englisch

2

Berufliches Handeln fundieren

4

Erziehung und Betreuung gestalten

3

Bildung und Entwicklung fördern I

3

Bildung und Entwicklung fördern II

5

Sozialpädagogisches Handeln

9

 

 

2. Wahlpflichtbereich

 

Teamarbeit

1

Gitarre

1

 

30

Pro Woche finden drei Tage Unterricht an der Schule und zwei Tage schulisch betreute Praxis in einem Kindergarten statt. Zu Beginn des Schuljahres und im zweiten Schulhalbjahr ist ein jeweils zwei Wochen dauerndes Blockpraktikum eingeplant.

 

Aufnahmebedingungen

  1. Mittlerer Bildungsabschluss wie der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder die Versetzung in Klasse 10 eines achtjährigen bzw. in Klasse 11 eines neunjährigen Gymnasiums oder ein gleichwertiger Bildungsstand.
  2. Praxisvereinbarung mit einer Tageseinrichtung für Kinder (im Umkreis von ca. 30 km von Sigmaringen).
  3. Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

 

Ausbildungskosten

Der Schulbesuch ist unentgeltlich, jedoch fallen Kosten für die Anschaffung einer Gitarre an. Zu Beginn der schulischen Ausbildung findet in der Regel ein Anfangsseminar in einer Jugendherberge der näheren Umgebung statt, für die entsprechende Kosten eingeplant werden müssen. Falls die finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind, kann beim zuständigen Amt Förderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz beantragt werden. Kosten für Fahrgeld werden teilweise vom Landkreis übernommen. Nähere Auskünfte hierzu werden mit dem Zusageschreiben erteilt.

Aufnahmeantrag

Im Februar findet jährlich ein Informationstag statt. Der genaue Termin kann telefonisch erfragt bzw. der Presse entnommen werden.

Anmeldeschluss ist jeweils der 1. März. Die Zusagen bzw. eine Information über die Aufnahmeaussichten werden nach dem 20. März erteilt.

Die Bewerbung erfolgt zunächst online über das Portal BewO ( https://bewo.kultus-bw.de/BewO ). Bis 1. März muss die Registrierung und Dateneingabe erfolgt sein und bei uns als gewünschte Schule der Ausdruck des endgültigen Aufnahmeantrags unterschrieben abgegeben werden.

 

Als Anmeldeunterlagen sind an unserer Schule somit abzugeben:

-Endgültiger Aufnahmeantrag (vgl. BewO)

-Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen schulischen und beruflichen Werdegang

-Praxisvereinbarung mit einer Tageseinrichtung für Kinder (im Umkreis von ca. 30 km von Sigmaringen)

-beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den mittleren Bildungsabschluss oder das Zwischenzeugnis

-1 Passbild

 

Bitte schonen Sie Ressourcen und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen!

Schauen Sie sich auch das Informationsvideo zum Beruf der Erzieherin / des Erziehers an.