Fachschule für Sozialpädagogik (PiA)

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Praxisintegrierte Ausbildung (PiA)

Die Erzieher*innenausbildung bereitet auf eine selbstständige und eigenverantwortliche Übernahme von Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben in unterschiedlichen Arbeitsfeldern vor.

Erzieherinnen und Erzieher arbeiten in:

  • Kindergärten
  • Kindertagesstätten
  • Kinderkrippen
  • Jugendhilfeeinrichtungen / Heimerziehung
  • Jugendzentren
  • Schule und Hort
  • Heilpädagogische Einrichtungen
  • Kinderkliniken

Die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zur Erzieherin / zum Erzieher dauert 3 Jahre und erfolgt an der Fachschule für Sozialpädagogik in einem Wechsel aus Theorie und Praxis. In den Schulwochen besuchen die Auszubildenden 2,5 Tage die Fachschule für Sozialpädagogik. An den anderen 2,5 Tagen und in den Schulferien arbeiten die Auszubildenden in ihren Praxiseinrichtungen des jeweiligen Anstellungsträgers.

Zielgruppe

Personen, die über einen Mittleren Bildungsabschluss verfügen und Berufserfahrung und/oder das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP) besucht haben oder über entsprechende pädagogische Vorerfahrungen verfügen, können in diese Ausbildungsform einsteigen. Insbesondere Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger können, sofern die Anstellungsträger einer Teilzeitanstellung zustimmen, über diesen Weg die Erzieher*innenausbildung nachholen. Personen mit Abitur oder Fachhochschulreife sowie Menschen, die selbst Kinder haben oder in der Kindertagespflege bereits tätig waren, finden in der PiA eine geeignete Ausbildungsform. Die PiA ist somit eine gute Alternative für Personen, für die die Vollzeitausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik bisher ein Hinderungsgrund war.

Sozialpädagogische Praxis

Die praxisintegrierte Ausbildungsform beinhaltet alle Praxisphasen der dreijährigen Erzieher*innenausbildung. Durch das Praktikum in der eigenen Einrichtung und 30 Tage Fremdpraktikum wird gewährleistet, dass Praxis­erfahrungen in unterschiedlichen Praxisfeldern und mit verschiedenen Altersgruppen gesammelt werden können. Insgesamt müssen mindestens 2000 Stunden Praxiszeit in den 3 Jahren nachgewiesen werden. Alle Praxiszeiten sind in der dreijährigen Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher integriert, so dass kein Berufspraktikum zusätzlich mehr notwendig ist.

Abschlussprüfungen
Die Erzieher*innenausbildung in praxisintegrierter Form endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung sowie einer Facharbeit mit anschließendem Kolloquium.

Staatliche Anerkennung / Abschluss
Nach erfolgreichem Bestehen aller Prüfungen und Nachweis aller Praxiszeiten wird die Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Erzieherin bzw. Staatlich anerkannter Erzieher verliehen.

Rahmenbedingungen
Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt bei der Fachschule für Sozialpädagogik. Der Träger der sozialpädagogischen Einrichtung schließt mit der Fachschule für Sozialpädagogik eine Kooperationsvereinbarung. Die Auszubildenden sind „Fachkräfte in Ausbildung“ und können daher auf den Stellenschlüssel angerechnet werden.

Vergütung
Die Auszubildenden schließen mit einem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung einen Ausbildungsvertrag ab und legen diesen der Fachschule zur Genehmigung vor. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) bzw. den tariflichen Bestimmungen des jeweiligen Trägers. Das Entgelt steigert sich von Ausbildungsjahr zu Ausbildungsjahr und beträgt (Stand 09/2020) zwischen 1140 € und 1303 € brutto. Es besteht kein Anspruch auf Schulferien, sondern auf die tariflich festgelegten 30 Urlaubstage. Dieser Urlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen.

Ausbildungskosten
Ein Schulgeld ist nicht zu entrichten. Die Lernmittelfreiheit ist gegeben. Es fallen allerdings geringe Kosten für Werk- und Unterrichtsmaterial sowie außerunterrichtliche Veranstaltungen an.

Fahrtkosten
Wenn die Entfernung Wohnort/Schule mehr als 3 km beträgt, können die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel auf Antrag ersetzt werden. Die/der Auszubildende hat lediglich einen Eigenanteil pro Monat zu entrichten.

Stundentafel

 

1. Jahr

2. Jahr

3. Jahr

Fächer

   

Religionslehre/
Religionspädagogik

2

1

1

Deutsch

1

2

1

Englisch

1

2

1

Handlungsfelder

   

Berufliches Handeln
fundieren

2,5

2,5

2,5

Erziehung und Betreuung
gestalten

2,5

2

3

Bildung und Entwicklung fördern I

2

2,5

2

Bildung und Entwicklung fördern II

4,5

3

3

Unterschiedlichkeit und
Vielfalt leben

2

2

2

Zusammenarbeit gestalten
und Qualität entwickeln

1

1

2

Wahlpflichtfächer
-Erlebnispädagogik

-Kinder unter 3 Jahre

-Jugendhilfe / Heimerziehung

2

2

2

Wochenstunden:

20,5

20

19,5

Pflichtbereich
Praxis

650 St.

650 St.

700 St.

Der Unterricht basiert auf Handlungsfeldern. Dies erfordert Kleingruppenarbeit, Einüben vielseitiger Methoden, selbstorganisiertes Lernen, Umgang mit Fachliteratur und wissenschaftliches Arbeiten. Dabei hat die Reflexionsfähigkeit der Auszubildenden einen hohen Stellenwert.

 

Aufnahmebedingungen

(1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) sind

  • der Realschulabschluss, die Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums oder in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 10
    eines Gymnasiums im achtjährigen Bildungsgang und
  • der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder
  • ein Berufsabschluss als Kinderpflegerin oder Kinderpfleger oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) einschlägige berufliche Qualifizierung oder
  • die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) absolviert wurde, oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder der Abschluss einer entsprechenden Vollzeitschule sowie jeweils ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder der Abschluss einer entsprechenden Vollzeitschule, bei der das Wahlfach „Pädagogik und Psychologie“ belegt wurde, sowie jeweils ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, oder
  • eine mindestens zweijährige, bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit als mit einer Pflegeerlaubnis zugelassenen Tagespflegeperson mit mehreren Kindern und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, oder
  • eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung, wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden kann oder
  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter
    Anleitung einer Fachkraft nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, oder
  • die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, sowie
  • der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften dieser Verordnung und den Bildungs- und Lehrplänen der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert).

(2) Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

 

 

 

Aufnahmeantrag

Die Anmeldung erfolgt bis zum 1. März eines Jahres über das Sekretariat der Bertha-Benz-Schule Sigmaringen. Bitte verwenden Sie das Anmeldeformular auf unserer Homepage. Nachträgliche Anmeldungen sind bis zum Sommer möglich, sofern zusätzliche Plätze zur Verfügung stehen.

 

Anmeldeunterlagen

  • Anmeldeformular
  • Bewerbungsanschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Passbild
  • Praktikumsnachweise
  • Abschlusszeugnis Fachschulreife
  • Weitere Abschlusszeugnisse (Beruf, Abitur,…)

Einzureichende Unterlagen spätestens bis zum Schulbeginn

  • Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer Kita-Einrichtung / sozialpädagogischen Einrichtung
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • noch ausstehende Praxisnachweise

Dokumente zum Download

Weitere Informationen zu PiA