Fachschule für Sozialpädagogik (Vollzeit)

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Die Erzieher*innenausbildung in Vollzeit bereitet auf eine selbständige und eigenverantwortliche Übernahme von Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben in unterschiedlichen Arbeitsfeldern vor. Daraus ergeben sich vielseitige Einsatzgebiete im Bereich der Sozialpädagogik, von der Arbeit in Tageseinrichtungen für Kinder bis hin zu den unterschiedlichen Formen der Jugendhilfe/Heimerziehung.

Die Ausbildung in Vollzeit an der Fachschule für Sozialpädagogik dauert drei Jahre. Sie gliedert sich in eine zweijährige schulische Ausbildung und in ein einjähriges Berufspraktikum. Inhalte, Lehr- und Lernformen unserer Schule sind darauf ausgerichtet folgende Schlüsselqualifikationen zu vermitteln:

  • Fachkompetenz
  • Sozialkompetenz
  • Personalkompetenz
  • Methodenkompetenz

Der Unterricht basiert auf Handlungsfeldern. Dies erfordert Kleingruppenarbeit, Einüben vielseitiger Methoden, selbstorganisiertes Lernen, Umgang mit Fachliteratur, digitale Aufarbeitung von Lerninhalten und wissenschaftliches Arbeiten. Dabei hat die Reflexionsfähigkeit der Auszubildenden einen hohen Stellenwert.

Sozialpädagogische Praxis

In der Fachschule für Sozialpädagogik findet die sozialpädagogische Praxis in Blockform statt: Im ersten Ausbildungsjahr in zwei Blöcken zu je vier Wochen in Tageseinrichtungen für Kinder. Im zweiten Ausbildungsjahr findet ein Block von acht  Wochen in sozialpädagogischen Einrichtungen statt. Die Auszubildenden wählen dazu ein Arbeitsfeld nach ihrer eigenen Schwerpunktsetzung:

  • Tageseinrichtungen für Kinder
  • Kinderkrippe
  • Jugendhilfeeinrichtungen/Heime
  • außerschulische Kinder- und Jugendarbeit
  • integrative Einrichtungen

Abschluss der Schulausbildung

Die schulische Ausbildung endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung sowie einer Facharbeit mit anschließender Präsentationsprüfung. Das Berufspraktikum schließt sich an die schulische Ausbildung an.

Berufspraktikum

Während des einjährigen Berufspraktikums erhält der/die Praktikant/in eine tariflich abgesicherte Vergütung (derzeit  ca. 1877,- Euro brutto). Das Berufspraktikum kann in unterschiedlichsten sozialpädagogischen Einrichtungen absolviert werden. Die nach eigener Schwerpunktsetzung gewählte sozialpädagogische Einrichtung sollte sich im Umkreis von 50 km von Sigmaringen befinden. Im Berufspraktikum werden die Auszubildenden von Lehrkräften in der Praxis betreut und vor Ort in der Einrichtung besucht. Es finden in dieser Zeit noch 8 bis 12 Studientage an der Fachschule für Sozialpädagogik statt.

Staatliche Anerkennung / Abschluss

Das Berufspraktikum schließt mit einem Kolloquium ab. Nach erfolgreichem Abschluss wird die Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Erzieherin bzw. Staatlich anerkannter Erzieher vergeben. Mit dem Abschluss an der Fachschule für Sozialpädagogik erwerben die Absolvent*innen auch den Bachelor Professional in Sozialwesen mit dem eine Hochschulzugangsberechtigung verbunden ist. 

Ausbildungskosten

Die Kosten für Arbeitsmaterial sind teilweise von den Auszubildenden selbst zu tragen.  In der Regel findet eine mehrtägige Studienfahrt statt. Entsprechende Kosten müssen eingeplant werden. Für die Dauer der Auszubildung erhalten alle Auszubildenden ein IPad von der Fachschule ausgeliehen.

Elternunabhängige Aufstiegsförderung

Die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher erfolgt an der Fachschule für Sozialpädagogik. Daher können die Auszubildenden einen Antrag auf Aufstiegsförderung beim zuständigen Landratsamt oder online über folgenden Link stellen: www.aufstiegs-bafoeg.de . Sofern die Kriterien der Aufstiegsförderung erfüllt werden, können die Auszubildenden einen monatlichen Zuschuss zu ihrer Ausbildung erhalten, der derzeit bis zu 887,- Euro beträgt. Der Zuschuss wird elternunabhängig gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden, sondern wird als Aufstiegsförderung monatlich ausbezahlt.  Weitere Auskünfte erhalten Sie dazu beim zuständigen Landratsamt oder über die oben angeführte Homepage.

Aufnahmebedingungen

1. Mittlerer Bildungsabschluss wie der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder die Versetzung in Klasse 10 eines achtjährigen bzw. in Klasse 11 eines neunjährigen Gymnasiums oder ein gleichwertiger Bildungsstand.

2. Praxisvereinbarung mit einer Tageseinrichtung für Kinder (im Umkreis von ca. 30 km von Sigmaringen).

3. Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

4. Erfolgreicher Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik oder Berufsabschluss als Kinderpfleger/in oder Fachhochschulreife bzw. Abitur und 6 Wochen Praktikum in einer Tageseinrichtung für Kinder.

 

Aufnahmeantrag

  • Anmeldeschluss ist jeweils der 1. März. Die Zusagen bzw. eine Information über die Aufnahmeaussichten werden nach dem 20. März erteilt.

Als Anmeldeunterlagen müssen beigefügt werden:

  • ausgefülltes Anmeldeformular
  • Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen schulischen und beruflichen Werdegang
  • Praxisvereinbarung
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den mittleren Bildungsabschluss
  • schriftliche Erklärung des Bewerbers/der Bewerberin darüber, ob auch an einer weiteren Schule ein Aufnahmeantrag gestellt wurde
  • 2 Passbilder
  • Zeugnis des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik 

 

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